Aktuelle Informationen zu Maßnahmen gegen das Coronavirus im ÖPNV
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer aktuellen Corona-Verordnung die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr ab 31. Januar 2023 aufgehoben. Auch in den Verordnungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, die ab dem 2. Februar 2023 gelten, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV aufgehoben. Damit besteht zu diesen Zeitpunkten keine Maskenpflicht mehr in unseren Bussen und Bahnen. Das Tragen einer Maske ist weiterhin möglich.
Fahrgäste werden gebeten, sich über die jeweils in ihrem Bundesland gültigen Regeln zu informieren.
Allgemeine Hinweise zur Hygiene

Mund- und Nasenschutz
Schützen können Sie sich und andere, indem Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Abstand halten
Indem Sie Abstand zu anderen Personen halten, können Sie eine mögliche Ansteckung vermeiden.

Ansammlungen meiden
Versuchen Sie andere Menschengruppen zu meiden.

Verzicht auf Begrüßung
Indem Sie auf Berührungen wie Händeschütteln, Umarmungen oder Küsschen bei der Begrüßung und beim Abschied verzichten, können Sie verhindern, dass Krankheitserreger weitergegeben werden

Hände waschen
Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen (mind. 20 Sekunden) kann die Verbreitung von Krankheitserregern verhindern.

Hände nicht ins Gesicht
Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Nase oder Augen zu berühren.

Husten in die Ellenbeuge
Niesen oder Husten Sie am besten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

Regelmäßig lüften
Geschlossene Räume mehrmals täglich für einige Minuten zu lüften, kann die Menge von Krankheitserregern in der Raumluft verringern und so eine Ansteckung verhindern.