FAQ - Häufig gestellte Fragen zu fips

Was ist das flexible, individuelle Personenshuttle (fips) der rnv? Wie funktioniert es? Wohin fährt es? Und welches Ticket benötige ich dafür? Antworten auf diese und mehr Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Allgemeine Fragen

  • Mit dem flexiblen individuellen Personenshuttle (fips) ergänzt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) das bestehende ÖPNV-Angebot in Mannheim und Heidelberg. Fips verbessert die Verbindungen innerhalb der Stadtteile sowie zu den Bezirken am Stadtrand. Die Elektrofahrzeuge dienen als komfortable Ergänzung zu den Bus- und Bahnlinien der rnv, zum Beispiel für Fahrten von der Haltestelle in die Nähe des Zuhauses oder als direkte Verbindung auf kürzeren Strecken im Quartier. Dabei werden die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken oder Zielen intelligent gebündelt. Einfach App laden, anmelden, fips buchen und ankommen.

  • fips hat keinen festen Fahrplan, sondern bietet die Möglichkeit, innerhalb ausgewählter Stadtgebiete flexibel eine Fahrt zwischen virtuellen und/oder bestehenden Haltestellen zu buchen. Virtuelle Haltestellen sind Punkte, an denen die Shuttles zum Ein- oder Ausstieg kurz anhalten. Das Netz virtueller Haltestellen ist so engmaschig ausgelegt, dass zumeist weniger als 150 Meter zwischen Ihnen und dem Abholort liegen. Ziel des Angebots ist es dabei, die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken oder Zielen zu bündeln, wobei dafür gegebenenfalls ein gewisser Fahrten-Umweg zugemutet wird.

Wo fährt fips? Wann fährt fips?

  • fips fährt in Mannheim in den Stadtteilen Franklin, Straßenheim, Taylor, Vogelstang und Wallstadt, sowie Käfertal Bahnhof Montag bis Freitag von 5 Uhr bis 24 Uhr, Samstag ab 6 Uhr und Sonntag ab 8 Uhr. 

    Montag bis Sonntag ist fips ab 20 Uhr zusätzlich im Stadtteil Gartenstadt unterwegs. Ab 22 Uhr erweitert sich das Bediengebiet nochmals zusätzlich um Feudenheim.

  • fips fährt in Heidelberg in den Bediengebieten Ziegelhausen / Schlierbach und Emmertsgrund / Boxberg / Rohrbach Süd täglich in der Zeit von 5 Uhr bis 1.15 Uhr des Folgetages. 

    Ab 20 Uhr und am Wochenende werden auch der S-Bf. Altstadt im Bediengebiet Ziegelhausen / Schlierbach und der Königstuhl bedient.

    Das fips-Bediengebiet in Heidelberg, Stadtteile Schlierbach und Ziegelhausen als Karte.
  • In Mannheim verkehrt fips als Ergänzung zur Linie 58 montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 13:30 Uhr sowie zwischen 18 Uhr und 24 Uhr bei Bedarf auf dem Linienweg der Linie 58 zwischen Luzenberg und Industriegebiet Ölhafen. Die Friesenheimer Insel kann somit vom Luzenberg durchgehend bis um Mitternacht erreicht werden. Der Ein- und Ausstieg ist ausschließlich an den Regelhaltestellen der Linie 58 zwischen Luzenberg und Industriegebiet Ölhafen möglich. Die Buchung für “fips auf Linie 58” erfolgt wie gewohnt über die fips-App. Nach Eingabe der entsprechenden Start- und Zielhaltestellen kann in der App der Service “fips auf Linie 58” ausgewählt werden. Ein Ticketverkauf im Fahrzeug findet wie bei fips nicht statt.

    Haltestellen, die von “fips auf Linie 58” bedient werden: Luzenberg, Diffenébrücke, Bastion, Weidenwörth, Einsteinstr., Max-Born-Str., HKW Nord, Werner-Heisenberg-Str., Muskatormühle, Öllager, Ölhafen, Ölhafenstr., Max-Planck-Str., BASF Friesenheimer Insel.

Buchung

  • Sie müssen sich zur Nutzung von fips einmalig registrieren. Die Buchung erfolgt dann einfach und bequem über die Apps “myVRN” oder “VRNflexline/fips". Dort können Sie den Abfahrts- und Zielort eingeben sowie Angaben zur gewünschten Abfahrtszeit, Anzahl der Fahrgäste, Tickets und Barrierefreiheit machen. 

    Fahrgäste, die kein Smartphone nutzen, können fips nach vorheriger Registrierung, telefonisch unter der Nummer 0621/ 1077 077 buchen. Dies ist rund um die Uhr möglich. Weiterführendes auch im Kapitel “Menschen ohne Zugang zu einem Smartphone”.

  • Im Juni 2026 wurde das fips-Buchungssystem auf die VRN-weit einheitliche Plattform umgestellt. Mit der Abschaltung des alten Systems fallen auch die alten fips-Nutzerkonten weg und es ist erforderlich sich neu zu registrieren. Die Registrierung kann ganz einfach und bequem über die myVRN-App oder VRNflexline/fips-App durchgeführt werden. Menschen ohne Zugang zu einem Smartphone können die Registrierung in einer unserer Mobilitätszentralen vornehmen oder das Registrierungsformular herunterladen und postalisch zurücksenden.

  • Für eine Fahrt mit fips benötigen Sie ein gültiges VRN-Ticket. Wenn Sie noch kein Abo oder noch kein anderes Ticket haben, können Sie in der myVRN-App unabhängig von der fips-Buchung ein separates Ticket kaufen. Bei Buchung von fips in der VRNflexline/fips-App können Sie Ihr Ticket hinterlegen oder ein Ticket zum VRN-Luftlinientarif lösen.

  • Bei einem nachfragebasierten System ist es auf Grund der festen Anzahl an Fahrzeugen und Plätzen möglich, dass zu gewissen Zeiten mit starker Nachfrage, eine Fahrtanfrage nicht innerhalb der definierten Servicekriterien erbracht werden kann. Dann wird Ihre Anfrage abgelehnt. Sie können Ihre Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen.

  • Ja, eine Änderung der Abfahrtszeit ist innerhalb eines gewissen Rahmens möglich, da sich die Route des Shuttles durch neue Buchungen geringfügig ändern kann. Die Ankunftszeit ist immer in der App abrufbar.

  • Für die Buchung von fips können Sie kein D-Ticket in der myVRN-App hinterlegen. Die fips-Buchung läuft unabhängig vom Ticketkauf.

    Wichtig: Für die Fahrt brauchen Sie ein gültiges VRN-Ticket oder Deutschland-Ticket. Dieses können Sie im Ticketshop der myVRN-App kaufen und muss vor Fahrtantritt vorgezeigt werden. Deutschland-Tickets, die nicht in der myVRN-App gekauft wurden, können dort aktuell nicht hinterlegt und angezeigt werden. Das Ticket muss trotzdem vor Fahrtantritt vorgezeigt werden. 

    In der VRNflexline/fips-App können Sie Ihr Ticket hinterlegen oder alternativ zum VRN-Luftlinientarif fahren. 

Fahren mit fips

  • fips hält an so genannten virtuellen Haltepunkten. Diese sind nur in der App sichtbar. Wenn Sie eine Fahrt buchen, wird in der App der Abholpunkt auf einer Karte sowie eine Fußwegnavigation von Ihrem Standort zum Abholpunkt angezeigt.

  • Bei Buchung wird Ihnen ein fips-Fahrzeug zugewiesen, in der App können Sie das Kennzeichen sowie die Fahrzeugnummer Ihres Fahrzeugs sehen. Die Fahrzeugnummer ist gut sichtbar außen an den Fahrzeugen angebracht. Seien Sie bitte pünktlich zur angegebenen Zeit am Abholpunkt, da die fips-Fahrzeuge nur in seltenen Fällen auf Sie warten können.

  • Schauen Sie nochmal auf der Kartenansicht in der App nach, ob Ihr aktueller Standort mit dem angegebenen Abholort übereinstimmt. Die Abholpunkte sind exakt auf einer Straßenseite und Fahrtrichtung festgelegt. In der App erhalten Sie auch eine Fußwegnavigation zum Abholort. Prüfen Sie die angegebene und evtl. aktualisierte Ankunftszeit Ihres Fahrzeugs. Einige Minuten vor der Abholung, können Sie Ihr Fahrzeug auch live auf der Karte verfolgen.

  • Die fips-Fahrerin oder der -Fahrer kann Sie über eine Anruffunktion telefonisch kontaktieren, falls Sie am Abholort nicht auffindbar sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dies nicht bei jeder Abholung tun können, sondern nur wenn die Verkehrslage und die aktuelle Auslastung dies erlauben. Wenn Sie doch länger brauchen als gedacht, können Sie Ihre Fahrt in der App auch stornieren.

  • Ja, wie im PKW gilt in den fips-Fahrzeugen die Anschnallpflicht.

  • Handgepäck kann mitgeführt und im Fahrgastraum verstaut werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Die Mitnahme von größeren Gepäckstücken im Kofferraum ist je nach Größe, Gewicht und Platzverfügbarkeit im Fahrzeug möglich. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Vor Ort entscheidet immer die fips-Fahrerin oder der -Fahrer, ob die Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle diese unterzubringen sind.

  • Die Mitnahme von Kleintieren ist in geeigneten Transportboxen analog den Regeln zur Gepäckmitnahmen grundsätzlich möglich. Es gilt wie bei Gepäck, dass dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Vor Ort entscheidet immer die fips-Fahrerin oder der -Fahrer, ob die Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

    Die Mitnahme von Hunden, die nicht in einer transportablen Box untergebracht und transportiert werden können (siehe Mitnahmen von Kleintieren), ist nicht gestattet.

    Führhunde gem. SGB IX sind stets zugelassen, hierzu bei Buchung unter Fahrtoptionen “Blinden- und Assistenzhund” auswählen.

  • Nicht unbedingt. Ziel von fips ist es, Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken und Zielen zu bündeln, wobei einzelnen Fahrgästen dafür ggf. ein gewisser Fahrten-Umweg zugemutet wird.

Barrierefreiheit bei fips

Bei der Buchung einer Fahrt können Sie verschiedene Optionen zur Barrierefreiheit auswählen. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie uns gerne über einen der bekannten Kanäle oder per E-Mail an fips(at)rnv-online.de kontaktieren.

  • Ihre Kinder können selbstverständlich mitfahren. Im Gegensatz zum Bus gilt im fips für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, eine Kindersitzpflicht. Für Kinder ab ca. 100cm gibt es Kindersitze an Bord. Bitte wählen Sie die entsprechende Option zum jeweiligen Fahrgast bei der Buchung aus:

    “Kindersitz”: Für Kinder ab 100 cm

    “Kindersitzerhöhung”: Für Kinder ab 125 cm

    “Kinderwagen”: Wenn Sie einen Kinderwagen dabeihaben, können Sie diese Option ebenfalls auswählen. Die fips-Fahrerinnen und -Fahrer helfen dann gerne beim Verstauen des Kinderwagens.

  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität können bei der Buchung die  Barrierefreiheitsoption “Rollator” zum jeweiligen Fahrgast auswählen. Die fips-Fahrerinnen und -Fahrer geben Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg und beim Verstauen der Gehhilfe o. ä. Beachten Sie, dass ein selbständiges Ein- und Aussteigen möglich sein muss, da unsere Fahrpersonale die Fahrgäste nicht heraustragen können.

    Menschen im Rollstuhl s. gesonderte Antwort unten.

  • In der myVRN-App kann ein Schwerbehindertenausweis mit Begleitperson nicht hinterlegt werden. 

    In der VRNflexline/fips-App können Personen mit Schwerbehindertenausweis diesen bei der Buchung als Option “Schwerbehinderung mit Wertmarke” zum jeweiligen Fahrgast auswählen. Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt als schwerbehindert und es wird ein Ausweis ausgestellt, der in Kombination mit einer Wertmarke als Ticket gilt; im Falle einer eingetragenen Begleitung auch für diese.

     

  • Menschen mit Sehbehinderung und Blinde können bei der Buchung die  Barrierefreiheitsoption “Blinden- und Assistenzhund” zum jeweiligen Fahrgast auswählen.

    Die fips-Fahrerinnen und -Fahrer geben Hilfestellung Hilfestellung beim Auffinden des Fahrzeugs sowie beim Ein- und Ausstieg. Mit Auswahl dieser Option kann die Mitnahme eines Blinden- oder Assistenzhundes gebucht werden.

  • Auch für Menschen, die kein Smartphone nutzen können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich, bevor die telefonische Buchung genutzt werden kann. Sie können die Registrierung in einer unserer Mobilitätszentralen vornehmen oder das Registrierungsformular herunterladen und postalisch oder per E-Mail zurücksenden.

    Bitte beachten Sie, dass der Funktionsumfang der telefonischen Buchung im Vergleich zur Nutzung der App eingeschränkt ist.

  • Für Menschen im Rollstuhl stehen umgebaute Fahrzeuge zur Verfügung. Dazu bitte bei der Buchung die  Option “Rollstuhl” zum jeweiligen Fahrgast auswählen. Ihre Buchung wird dann automatisch einem geeigneten Fahrzeug zugewiesen. Die fips-Fahrerinnen und -Fahrer unterstützen beim Ein- und Ausstieg. Personen, die einen Klapprollstuhl haben und selbstständig auf einem Sitzplatz im Fahrzeug Platz nehmen können, können auch die Option “Rollator” nutzen.

    • Höhe: Innenraum 144 cm
    • Breite: Rampe 77 cm
    • Länge im Fahrzeug während der Fahrt: 140 cm
    • Neigung: 
      • Innenraum ca. 5°
      • Rampe ca. 9°
    • Gewicht max. (Rollstuhl + Person): 350 kg
  • Insgesamt können nicht mehr als 350 Kilogramm transportiert werden. Aufgrund ihrer Länge sind Elektroscooter generell von der Beförderung ausgenommen. Darüber hinaus können nicht alle Rollstühle befördert werden. Dazu gehören Rollstühle mit sperrigen Anbauten, wie z. B. Bedienhelfer oder abnehmbare motorisierte Unterstützungen. Letztere können bis dato nicht gesichert transportiert werden.