Foto-Wettbewerb

Teilnahmebedingungen für den Foto-Wettbewerb zum rnv-Tischkalender 2021

1. Wettbewerb und Veranstalter

1.1 Veranstalter des Wettbewerbs ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), Möhlstr. 27, 68165 Mannheim.

1.2 Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Wettbewerbsvereine sowie automatisierte Wettbewerbsdienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht erlaubt.

2.2 Erforderlich für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Facebook-Konto, das den Teilnehmer mit dem richtigen Namen angibt. Die Teilnahme mit Fantasie-Angaben oder mit Angaben von anderen Personen ist nicht erlaubt.

3. Teilnahme

3.1 Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist ausschließlich in dem Zeitraum von Freitag, den 17.07.2020, 14.00 Uhr bis Freitag, den 07.08.2020, 23.59 Uhr möglich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich.

3.2 Die Teilnahme am Wettbewerb ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung der rnv abhängig und erhöht auch nicht die Gewinnchancen.

4. Durchführung und Abwicklung

4.1 Um teilzunehmen ist eine E-Mail an marketing(at)rnv-online.de zu schicken, die ein Foto enthält, das den im Facebook-Post formulierten Vorgaben entspricht. Bei mehreren geeigneten Fotos hat der Teilnehmer sein Lieblingsmotiv für die Einreichung auszuwählen. Postalische Zusendungen werden nicht berücksichtigt.

4.2 Der Teilnehmer verzichtet darauf, sein Foto mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten o. Ä. zu verfremden. Der Veranstalter behält sich vor, dahingehend manipulierte Fotos von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen und zu löschen. Der Teilnehmer wird hierzu nicht gesondert informiert.

4.3 Sämtliche für die Erstellung des Fotos und die Teilnahme am Wettbewerb anfallenden Kosten sind durch den Teilnehmer selbst zu tragen. 

4.4 Die Teilnehmer können mit ihren Fotos je einen von insgesamt 13 Plätzen im rnv Tischkalender 2021 gewinnen. Bei Gewinn erhalten sie zudem einen Druck ihres Fotos auf Acrylglas (Größe 60 x 40 cm, ohne Aufhängung).

4.5 Die Gewinner werden vom 10.08.2020 bis 14.08.2020 durch eine Jury ausgewählt und anschließend per E-Mail am Freitag, den 14.08.2020, über ihren Gewinn informiert. Die Jury besteht aus Fachexperten der rnv. Bewertungskriterien sind (ohne Gewichtung) u.a.:

  • Einhaltung der vorgegebenen Motivkriterien (Muss-Kriterium)
  • Innovationsgrad
  • Aufnahmetechnik
  • Wirkung des Bildmotivs

Die Entscheidung der Jury wird in einer nicht öffentlichen Sitzung getroffen. Sie ist endgültig und nicht anfechtbar. Die Jury kann auf die Zuerkennung von Preisen verzichten.

4.6 Den Gewinn müssen die Gewinner bis zum 20.08.2020 per E-Mail an marketing(at)rnv-online.de bestätigen und Name sowie Anschrift zum Versand mitteilen. Erfolgt keine form- und fristgerechte Bestätigung, wählt die Jury die nachrückenden Gewinner. Der Versand des Fotos auf Acrylglas erfolgt nur innerhalb Deutschlands kostenfrei für einen einmaligen Zustellversuch. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.   

4.7 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die rnv das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

5. Rechte am Bild

5.1 Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern zum Zwecke der Präsentation im Internet auf den Webseiten und in den Publikationen des Veranstalters, der Berichterstattung darüber (auch Veröffentlichung durch Dritte in Presseberichterstattungen, unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print und Online), in sämtlichen Kanälen des Veranstalters in den Sozialen Netzwerken (auch als Hintergrundbilder für Texttafeln) sowie in den Newslettern und Pressemitteilungen des Veranstalters ein.Für eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den Teilnehmer. Für das Veröffentlichen von Bildern im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütung bezahlt.

5.2 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name als Urheber genannt wird. Er sichert mit seiner Teilnahme am Fotowettbewerb zu, dass er hinsichtlich des von ihm zur Verfügung gestellten Fotos Inhaber aller zur Rechtseinräumung erforderlichen Rechte ist und dass die vertragsgemäße Nutzung oder Verwertung des Fotos durch den Veranstalter oder Dritte keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insoweit von jeglicher Haftung frei und übernimmt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung des Veranstalters. Der Teilnehmer ist auch sonst verpflichtet, den Veranstalter im Streitfall zu unterstützen, insbesondere hat er im Streitfall geeignete Rechtsnachweise zur Verfügung zu stellen.

6. Ausschluss von der Teilnahme

6.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die rnv das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.

6.2 Weiterhin behält sich die rnv das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen, Nutzung von Like-Tauschgruppen). Dies liegt vor, wenn z.B. automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von Fake-Profilen zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

7. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs

Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die rnv unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs der rnv liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs.

8. Datenschutz

8.1 Die nicht von der Jury ausgewählten Fotos werden 4 Wochen nach erfolgreicher Gewinnbestätigung durch die Gewinner vom Veranstalter gelöscht.

8.2 Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Veranstalters für die Durchführung von Wettbewerben, abzurufen unter https://www.rnv-online.de/datenschutz/.

9. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

9.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

9.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

10. Hinweise und Bedingungen von Facebook

10.1 Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

10.2 Den Teilnehmern entstehen gegenüber Facebook keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Wettbewerb oder durch einen Gewinn bei dem Wettbewerb.

10.3 Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an die rnv und nicht an Facebook zu richten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für Mitarbeiter der rnv kann es bei einem Gewinn im Einzelfall zu einem geldwerten Vorteil kommen. Die sich hieraus ergebende Steuer- und Sozialversicherungspflicht ist durch sie zu tragen.

11.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).

11.4 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.