Fragen und Antworten zum Job-Ticket
- Wie bestelle ich das Job-Ticket?
Das Job-Ticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kann
- per Post (Posteingang bis 20. des Vormonats)
- persönlich in einer Mobilitätszentrale
- online über abo.rnv-online.de/job
bestellt werden. Hierfür ist der Bestellschein vollständig auszufüllen sowie ein Lichtbild.
Wenn Sie ein Job-Ticket bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Job-Ticket-Beauftragten in Ihrem Unternehmen. Ist Ihr Unternehmen bereits Job-Ticket-Partner, erhalten Sie dort Zugangsdaten zum Registrierungsportal oder einen Bestellschein.
- Was kostet das Job-Ticket?
Das Job-Ticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kostet 46,60 Euro.
Das Job-Ticket kann ausschließlich im monatlichen Abonnement mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bestellt werden. Die jährliche Zahlung sowie die Barzahlung des Abonnementpreises sind nicht möglich.
- Wo gilt das Job-Ticket?
Das Job-Ticket gilt im gesamten Gebiet des VRN, allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (bei der DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien.
- Gibt es eine Mitnahmeregelung?
Mit dem Job-Ticket dürfen werktags ab 19 Uhr oder am Wochenende rund um die Uhr bis zu 4 weitere Personen mitgenommen werden.
- Wann wird der Abo-Betrag von meinem Konto abgebucht?
Der Abo-Betrag in Höhe von 46,60 Euro wird immer am ersten Werktag des aktuellen Monats abgebucht. Individuelle Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden.
- Was passiert, wenn ich bereits eine VRN-Jahreskarte bei der rnv besitze?
Die VRN-Jahreskarte wird von der rnv wegen Abowechsel automatisch gekündigt (bitte vermerken Sie Ihre VRN-Jahreskarte auf der Rückseite des Bestellscheins). Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
- Was passiert, wenn ich bereits eine VRN-Jahreskarte bei einem anderen Verkehrsunternehmen besitze (z.B. DB)?
In diesem Fall müssen Sie selbst bei dem Verkehrsunternehmen kündigen mit dem Nachweis, ab xx.xx.xxxx in das Job-Ticket zu wechseln.
- Kann ich das Job-Ticket vorübergehend „stilllegen“ (z.B. im Sommer)?
Eine vorübergehende „Stilllegung“ des Tickets ist nicht möglich.
- Wie sind die Kündigungsfristen für mein Job-Ticket?
Das Job-Ticket kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss uns bis zum 20. eines Monats vorliegen.
- Kann ich das Job-Ticket vor Ablauf von 12 Monaten kündigen?
Das Job-Ticket ist eine Jahreskarte. Wird von Beschäftigten, die nicht aus dem Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber ausscheiden, das Job-Ticket vor Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Jedermann der Preisstufe 5 maximal bis zur Höhe des 12-fachen Abonnementpreises des Job-Tickets nacherhoben. Nach Ablauf der 12 Monate kann das Job-Ticket jeweils zum Monatsletzten ohne Nachberechnung gekündigt werden.
Hatten Sie vor der Nutzung des Job-Ticket ohne Unterbrechung ein anderes Abo bei der rnv GmbH, so wird diese Laufzeit berücksichtigt.
- Ich bin umgezogen (außerhalb des VRN-Gebiets) und möchte das Job-Ticket kündigen.
Bei einem Wohnortwechsel außerhalb des VRN-Gebiets fällt bei einer vorzeitigen Kündigung keine Nachberechnung an (Nachweis erforderlich).
- Darf ich mein Rad mitnehmen?
Dies hängt von den „Besonderen Beförderungsbestimmungen zur Fahrradmitnahme“ der einzelnen Verkehrsunternehmen ab. Im Verkehrsgebiet der rnv ist eine Fahrradmitnahme montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig möglich, sofern in dem Fahrzeug Kapazitäten vorhanden sind.
