Fragen und Antworten zum Job-Ticket

  • Das Job-Ticket als Deutschlandticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kann ausschließlich online über abo.rnv-online.de/job bestellt werden.

    Wenn Sie ein Job-Ticket bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Job-Ticket-Beauftragten in Ihrem Unternehmen. Ist Ihr Unternehmen bereits Job-Ticket-Partner, erhalten Sie dort Zugangsdaten zum Registrierungsportal.

  • Das Job-Ticket als Deutschlandticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kostet höchstens 34,30 Euro - je nachdem ob ihr Arbeitgeberzuschuss 25, 50, 75 oder 100 Prozent beträgt.

    Das Job-Ticket kann ausschließlich im monatlichen Abonnement mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bestellt werden. Die jährliche Zahlung sowie die Barzahlung des Abonnementpreises sind nicht möglich.

  • Das Job-Ticket als Deutschlandticket gilt deutschlandweit und im gesamten Gebiet des VRN, allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (bei der DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien.

  • Eine Mitnahmeregelung ist bei dem Job-Ticket als Deutschlandticket derzeit nicht vorgesehen.

  • Der Abo-Betrag in Höhe von höchstens 34,30 Euro wird immer am ersten Werktag des aktuellen Monats abgebucht. Individuelle Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

  • Das bestehende rnv-Ticket-Abo wird von uns wegen Abowechsels automatisch gekündigt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

  • In diesem Fall müssen Sie selbst bei dem Verkehrsunternehmen kündigen mit dem Nachweis, ab xx.xx.xxxx in das Job-Ticket zu wechseln.

  • Das Job-Ticket als Deutschlandticket kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss uns bis zum 10. eines Monats vorliegen.

  • Das Job-Ticket als Deutschlandticket ist ein monatliches Abonnement und kann in der Regel monatlich gekündigt werden. Bitte beachten Sie dazu gegebenenfalls abweichende Regelungen Ihres Arbeitgebers.

  • Es gilt die monatliche Kündigung. Bitte beachten Sie dazu gegebenenfalls abweichende Regelungen Ihres Arbeitgebers.

  • Sie können Ihr Job-Ticket als Deutschlandticket auch bei einem Wohnortwechsel außerhalb des VRN-Gebiets behalten. Bitte aktualisieren Sie Ihre neuen Kontaktdaten über Abo-Online.

  • Eine Fahrradmitnahme ist beim Job-Ticket als Deutschlandticket innerhalb des VRN-Gebiets nach den bisher im VRN geltenden Regelungen auch weiterhin möglich. Außerhalb gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.