Fragen und Antworten zum Job-Ticket
- Wie bestelle ich das Job-Ticket?
Das Job-Ticket als Deutschlandticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kann ausschließlich online über abo.rnv-online.de/job bestellt werden.
Wenn Sie ein Job-Ticket bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Job-Ticket-Beauftragten in Ihrem Unternehmen. Ist Ihr Unternehmen bereits Job-Ticket-Partner, erhalten Sie dort Zugangsdaten zum Registrierungsportal.
- Was kostet das Job-Ticket?
Das Job-Ticket als Deutschlandticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kostet höchstens 34,30 Euro - je nachdem ob ihr Arbeitgeberzuschuss 25, 50, 75 oder 100 Prozent beträgt.
Das Job-Ticket kann ausschließlich im monatlichen Abonnement mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bestellt werden. Die jährliche Zahlung sowie die Barzahlung des Abonnementpreises sind nicht möglich.
- Wo gilt das Job-Ticket?
Das Job-Ticket als Deutschlandticket gilt deutschlandweit und im gesamten Gebiet des VRN, allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (bei der DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien.
- Gibt es eine Mitnahmeregelung?
Eine Mitnahmeregelung ist bei dem Jobticket als Deutschlandticket derzeit nicht vorgesehen.
- Wann wird der Abo-Betrag von meinem Konto abgebucht?
Der Abo-Betrag in Höhe von höchstens 34,30 Euro wird immer am ersten Werktag des aktuellen Monats abgebucht. Individuelle Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden.
- Was passiert, wenn ich bereits eine VRN-Jahreskarte bei der rnv besitze?
Die VRN-Jahreskarte wird von der rnv wegen Abowechsel automatisch gekündigt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
- Was passiert, wenn ich bereits ein Abo bei einem anderen Verkehrsunternehmen besitze (z.B. DB)?
In diesem Fall müssen Sie selbst bei dem Verkehrsunternehmen kündigen mit dem Nachweis, ab xx.xx.xxxx in das Job-Ticket zu wechseln.
- Wie sind die Kündigungsfristen für mein Job-Ticket?
Das Job-Ticket als Deutschlandticket kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss uns bis zum 10. eines Monats vorliegen.
- Kann ich das Job-Ticket vor Ablauf von 12 Monaten kündigen?
Das Job-Ticket als Deutschlandticket ist ein monatliches Abonnement und kann monatlich gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
- Kann ich das Job-Ticket vorübergehend „stilllegen“ (z.B. im Sommer)?
Es gilt die monatliche Kündigung.
- Ich bin umgezogen. Was muss ich tun?
Sie können Ihr Jobticket als Deutschlandticket auch bei einem Wohnortwechsel außerhalb des VRN-Gebiets behalten. Bitte aktualisieren Sie Ihre neuen Kontaktdaten über Abo-Online.
- Darf ich mein Rad mitnehmen?
Eine Fahrradmitnahme ist beim Job-Ticket als Deutschlandticket nach den bisher im VRN geltenden Regelungen auch weiterhin möglich.
