Bedingungen für die Buchung und die Nutzung des Beförderungsangebots fips

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des Beförderungsangebots „fips“ der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH („rnv“). Die rnv behält sich ausdrücklich vor, das fips-Angebot jederzeit anzupassen.

(2) Die Beförderungsleistungen unterliegen den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar („VRN“). Die jeweils aktuelle Fassung ist unter vrn.de/tickets/tarifsystem/befoerderungsbedingungen abrufbar.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die rnv betreibt unter dem Produktnamen fips ein Beförderungsangebot ohne feststehende Abfahrtszeiten und feststehende Fahrtrouten. Die kostenpflichtige Beförderungsleistung („Fahrt/Fahrten“) wird durch die rnv oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht.

(2) Das Angebot erlaubt registrierten Fahrgästen („Kunden“), Fahrtwünsche unter Angabe des gewünschten Start- und Zielpunkts sowie der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit zu übermitteln und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Fahrten finden in PKW/Vans statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt.

§ 3 Registrierung & Nutzungsvertrag

(1) Um das fips-Angebot nutzen zu können, muss der Fahrgast unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Informationen ein fips-Kundenkonto („Kundenkonto“) anlegen:

  • vollständiger Name und Adresse
  • Geburtsdatum
  • Kontaktdaten
  • Ggf. Bezahlverfahren und entsprechende Zahlungsinformationen
  • Ggf. Angaben zu vorhandenem Fahrausweis
  • Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Zustimmung zur Datenschutzerklärung
  • Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Nutzern (Nachname, Vorname und Adresse)

(2) Die Registrierung kann in der fips-App sowie in ausgewiesenen Registrierungsstellen durchgeführt werden.

(3) Mit der Registrierung und der Eröffnung eines Benutzerkontos kommt zwischen der rnv und dem Fahrgast ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der fips-Plattform zustande und der Fahrgast akzeptiert diese AGB sowie die Geltung der in den AGB in Bezug genommenen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehungen wesentlichen Daten im fips-Kundenkonto auf dem aktuellen Stand zu halten.

(5) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so kann der dadurch entstandene Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Softwarelizenz für die fips-App

(1) Die rnv stellt dem Kunden eine Software („App“) zur Nutzung des fips-Angebots zur Verfügung. Diese muss der App-Nutzer oder die App-Nutzerin („Nutzer“) auf dem eigenen

Mobiltelefon installieren. Zur Nutzung wird ein kompatibles Mobiltelefon benötigt. Über die App kann der Nutzer Fahrten unverbindlich anfragen, verbindlich buchen und bezahlen.

(2) Mit Akzeptanz dieser AGB gewährt die rnv ihren Kunden die Nutzung der fips-App zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, das ihm an der Software eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Die rnv übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 11.

(4) Für das Herunterladen sowie die Nutzung der App werden keine Gebühren erhoben. Der Nutzer trägt lediglich die aus der Nutzung der App sowie dem Download entstehenden Verbindungskosten selbst.

(5) Der Kunde hat bei Nutzung der fips-App für die Buchung die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Anwendung der App sicherzustellen.

§ 5 Buchung in der fips-App

(1) Um eine Fahrt anzufragen, muss der Nutzer den gewünschten Abfahrts- und Zielort eingeben bzw. auswählen. Der Nutzer kann in der App einen automatischen Standorterkennungsdienst aktivieren.

(2) Wenn der vom Nutzer gewünschte Abfahrts- und Zielort innerhalb des Bediengebiets und die Anfrage innerhalb der Betriebszeiten liegt, kann der Nutzer im nächsten Schritt weitere Angaben zur gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit, der Anzahl der Fahrgäste sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit machen.

(3) Sofern nicht bereits im Kundenkonto hinterlegt, ist eine Angabe zum genutzten Fahrausweis je Fahrgast sowie ggf. die manuelle Auswahl des entsprechenden Tarifprodukts erforderlich.

(4) Dem Nutzer wird im nächsten Schritt eine Zusammenfassung der gemachten Angaben zur gewünschten Fahrt angezeigt. Durch Anklicken der Schaltfläche „Fahrt anfragen“ gibt der Nutzer gegenüber der rnv ein Angebot zur Schließung eines Beförderungsvertrages der ausgewählten Beförderungsdienstleistung ab.

(5) Als Ergebnis erhält der Nutzer die Bestätigung der Fahrtanfrage sowie die Informationen zum Ein- und Ausstiegsort, der voraussichtlichen Abfahrts- und Ankunftszeit und dem ihm zugeordneten Fahrzeug. Dieser Vorgang stellt eine reine formale Zusammenfassung der Buchungsanfrage für den Kunden und noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss eines Beförderungsvertrags dar. Die angegebene Fahrtzeit kann sich je nach Verkehrslage und Bündelung der Fahrt mit anderen Gästen verkürzen oder verlängern.

(6) Sofern zu diesem Zeitpunkt keine Fahrt verfügbar ist, wird der Nutzer darüber informiert. Es entstehen keine Kosten; eine erneute Fahrtanfrage ist jederzeit möglich.

(7) Bis zum Fahrtantritt hat der Nutzer die Möglichkeit, die gemachten Angaben in der Fahrtanfrage zu ändern.

(8) Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Fahrgast und der rnv ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande.

(9) Der Nutzer ist nicht verpflichtet, die Fahrt persönlich anzutreten. Eine Buchung für Dritte ist zulässig.

(10) Bei wiederholtem Nichterscheinen zur angegebenen Abholzeit am angegebenen Abholort behält sich die rnv vor, den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft vom fips-Angebot auszuschließen.

§ 6 Telefonische Buchung

(1) Die rnv stellt registrierten Kunden ohne Zugang zu einem Mobiltelefon die Möglichkeit einer telefonischen Buchung von Fahrten zur Verfügung. Die telefonische Buchung von Fahrten ist dabei gegenüber dem Funktionsumfang der Buchung per App eingeschränkt.

(2) Für eine telefonische Buchung muss sich die Kundin oder der Kunde („Anrufer“) gegenüber dem Servicemitarbeiter am Telefon („Servicemitarbeiter“) anhand bei der Registrierung gemachter Angaben identifizieren.

(3) Um eine Fahrt anzufragen, muss der Anrufer den gewünschten Abfahrts- und Zielort nennen.

(4) Wenn der vom Anrufer gewünschte Abfahrts- und Zielort innerhalb des Bediengebiets und die Anfrage innerhalb der Betriebszeiten liegen, kann der Fahrgast im nächsten Schritt weitere Angaben gegenüber dem Servicemitarbeiter zur gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit, der Anzahl der Fahrgäste sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit machen.

(5) Sofern nicht bereits im Kundenkonto hinterlegt, sind Angaben zum genutzten Fahrausweis je Fahrgast erforderlich, damit der Servicemitarbeiter das entsprechende Tarifprodukt auswählen kann.

(6) Für eine telefonisch gebuchte Fahrt ist ein zum Zeitpunkt und Ort der angefragten Fahrt gültiger Fahrausweis erforderlich, da telefonisch und im Fahrzeug kein Verkauf von VRN-Fahrausweisen angeboten wird.

(7) Bei der telefonischen Buchung erfolgt die Prüfung der Verfügbarkeit, die Auswahl möglicher Fahrten sowie die Buchung einer Fahrt im Dialog zwischen dem Anrufer und dem Servicemitarbeiter.

(8) Dem Anrufer wird im nächsten Schritt eine mündliche Zusammenfassung der gemachten Angaben zur gewünschten Fahrt durch den Servicemitarbeiter gegeben.

(9) Durch die mündliche Bestätigung des Anrufers („Fahrt anfragen“) gibt der Nutzer gegenüber der rnv ein Angebot zur Schließung eines Beförderungsvertrages der ausgewählten Beförderungsdienstleistung ab.

(10) Als Ergebnis erhält der Anrufer vom Servicemitarbeiter die Bestätigung der Fahrtanfrage sowie die Informationen zum Ein- und Ausstiegsort, der voraussichtlichen Abfahrts- und Ankunftszeit und dem ihm zugeordneten Fahrzeug. Dieser Vorgang stellt eine reine formale Zusammenfassung der Buchungsanfrage für den Kunden und noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss eines Beförderungsvertrags dar. Die angegebene Fahrtzeit kann sich je nach Verkehrslage und Bündelung der Fahrt mit anderen Gästen verkürzen oder verlängern.

(11) Sofern zu diesem Zeitpunkt keine Fahrt verfügbar ist, wird der Anrufer darüber informiert. Es entstehen keine Kosten; eine erneute Fahrtanfrage ist jederzeit möglich.

(12) Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Fahrgast und der rnv ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande.

(13) Der Anrufer muss die Fahrt persönlich antreten. Die Buchung ist nicht auf Dritte übertragbar.

(14) Bei wiederholtem Nichterscheinen zur angegebenen Abholzeit am angegebenen Abholort behält sich die rnv vor, den Anrufer vorübergehend oder dauerhaft vom fips-Angebot auszuschließen.

(15) Die rnv behält sich das darüber hinaus das Recht vor, Fahrgäste bei wiederholtem Fehlverhalten von der telefonischen Buchung des fips-Angebots vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.

(16) Die rnv kann das Angebot der telefonischen Buchung jederzeit hinsichtlich Umfang und Verfügbarkeit anpassen oder ganz einstellen.

§ 7 Fahrausweise, Aufpreis

(1) Für Fahrten mit fips ist ein zeitlich und räumlich gültiger sowie ggf. entwerteter VRN Fahrausweis erforderlich. Der Kauf von VRN-Fahrausweisen im Fahrzeug ist nicht möglich. 

(2) Zusätzlich zum Fahrausweis wird in Mannheim pro Fahrgast und Fahrt ein Qualitätszuschlag gemäß den VRN-Tarifbestimmungen erhoben. Dieser Qualitätszuschlag muss über das fips-Kundenkonto bezahlt werden. Das Entrichten des Aufpreises im Fahrzeug ist nicht möglich.

(3) In der fips-App besteht zudem die Möglichkeit, Fahrscheine des Luftlinientarifs zu erwerben. Für Kunden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Luftlinientarifs. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.rnv-online.de/tickets/ticket-kaufen/digital/etarif/ abrufbar. Die im Rahmen des Luftlinientarif angebotene Bestpreis-Optimierung ist beim Kauf von Luftlinientarif-Tickets für fips aktuell nicht möglich.

(4) Wird die Fahrt vom Nutzer oder Fahrgast vorzeitig abgebrochen, findet keine Erstattung des geschuldeten Fahrpreises statt.

(5) Schwerbehindertenausweise mit entsprechender Wertmarke werden im Rahmen ihrer Gültigkeit für den Nahverkehr auch bei fips anerkannt. Für Schwerbehinderte entfällt auch der für fips zu entrichtende Aufpreis. Hierfür müssen Inhaberinnen oder Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit entsprechender Wertmarke diesen einmalig elektronisch unter der E-Mail-Adresse fips(at)rnv-online.de oder persönlich in den ausgewiesenen Registrierungsstellen zur Prüfung und Registrierung vorlegen. Die Freischaltung erfolgt analog der Gültigkeit der Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis durch die rnv und wird im Kundenkonto hinterlegt.

§ 8 Beförderung, Kontrolle

(1) Der Kunde hat sich zum in der Buchung angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Abholort einzufinden. Sollte der Fahrgast nicht anzutreffen sein, besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Fahrgast aufnimmt.

(2) Eine Fahrt kann nur mit einem gültigen Fahrausweis gemäß den VRN-Tarifbestimmungen sowie einer fips-Buchung angetreten werden.

(3) Zur Identifikation des Fahrgastes werden beim Betreten des Fahrzeuges vom Fahrer die letzten vier Ziffern der Telefonnummer und/ oder die Initialen des Kunden abgefragt.

(4) Darüber hinaus erfolgt je nach VRN-Fahrausweis eine automatische Fahrausweisprüfung oder eine Sichtkontrolle des VRN-Fahrausweises durch den Fahrer.

(5) Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

(6) Der Nutzer oder Fahrgast hat sich vor Fahrtantritt anzuschnallen und hat bis zur Beendigung der Fahrt angeschnallt zu bleiben. Für die Beförderung von Kindern bis 12 Jahren oder einer Größe von bis zu 150 cm gilt in den Fahrzeugen eine Kindersitzpflicht. Einzelne Fahrzeuge verfügen zu diesem Zweck über Kindersitze für Kinder ab ca. 9 Monaten, die bei der Buchung mitgebucht werden müssen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

(7) Im Falle einer Kontrolle hat der Kunde dem Fahrausweisprüfer die gültige Buchung nebst amtlichem Lichtbildausweis sowie den VRN-Fahrausweis zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer.

(8) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des Tickets vom Prüfpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

(9) Bei Vorliegen von Zweifeln willigt der Kunde darüber hinaus bereits jetzt ein, zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß den jeweiligen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen zu zahlen.

(10) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes, insbesondere die Geltendmachung eines etwaigen entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen.

§ 9 Stornierung durch rnv, Erstattung

(1) Buchungen können durch die rnv storniert werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Bei einer rnv-seitigen Stornierung der Buchung fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.

(2) Aktionsguthaben, das dem Fahrgast von der rnv gutgeschrieben wird, kann nicht erstattet oder ausgezahlt werden. Es kann nur im Rahmen des Kundenkontos eingesetzt werden.

§10 Zahlverfahren und Abrechnung

Für die Zahlung von gekauften Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen.

(1) Der Kunde kann für Bestellungen über das fips-Kundenkonto zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Bezahlung per SEPA-Lastschrift
  • Bezahlung per Kreditkarte

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der rnv. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd..

§ 11 Haftung der rnv und deren Dienstleister

(1) Die Haftung der rnv, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen und im Falle der Fahrlässigkeit im Übrigen auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, ohne deren Erfüllung der Zweck des Vertrages gefährdet ist bzw. auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Dies gilt jedoch nicht im Falle der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer Garantie und der Haftung nach dem ProdHaftG.

(2) Die rnv weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Nutzung von fips geschlossenen Beförderungsvertrags das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist und die Beförderung ausschließlich zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN erfolgt. Dementsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der rnv wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen, soweit die Beförderung nicht durch die rnv erfolgt. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(3) Die rnv übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der fips-App. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit der fips-App entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(4) Ebenso übernimmt die rnv für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des fips-Tickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der rnv liegt bzw. dieser nicht von ihr zu vertreten ist.

§ 12 Sperrung

(1) Sollte die Zahlung des Kunden fehlschlagen, wird die Möglichkeit zur Buchung von Fahrten im Kundenkonto gesperrt.

(2) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, seinen Kundenkonto-Zugang bei der rnv zu sperren oder durch die rnv sperren zu lassen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über das Kundenkonto des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(3) Bei missbräuchlicher Verwendung kann die rnv das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder einzelnen gravierenden Verstößen gegen die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN sowie dieser AGB.

§ 13 Kein Widerrufsrecht

Dem Kunden steht bezüglich der gekauften Tickets kein Widerrufsrecht zu, da gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Beförderung von Personen finden.

§ 14 Kündigung des Kundenkontos

(1) Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der rnv jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt.

(2) Aktionsguthaben, das dem Fahrgast von der rnv gutgeschrieben wurde, verfällt. Etwaiges Restguthaben, welches durch den Kunden vorab käuflich erworben wurde, wird erstattet.

(3) Die rnv kann das Kundenkonto jederzeit per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist ordentlich kündigen. Eine ordentliche

Kündigung erfolgt in jedem Fall, wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

§ 15 Datenschutz im Rahmen des e-Payment Service

(1) Die von Ihnen angegebenen Zahlungsinformationen umfassen je nach Zahlungsart unterschiedliche Daten. Diese personenbezogenen Daten, die Informationen zu Ihren Ticketkäufen sowie alle Änderungen werden zum Zwecke der Abwicklung der Zahlungen und zum Forderungsmanagement von dem Finanzunternehmen Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin verarbeitet und genutzt.

(2) Für den Fall, dass ein Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, werden seine personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an die Paigo GmbH, Gütersloher Straße 123, 33415 Verl weitergegeben.

(3) Soweit Sperrlisten verwendet werden, werden Daten aus Sperrlisteneinträgen sechs Monate nach Fortfall des Sperrgrundes gelöscht.

(4) Kunden können die erteilten o.g. Einwilligungen jederzeit widerrufen, indem sie eine entsprechende E-Mail an kundenservice@rnv-online.de senden. Nach Ausübung des Widerrufsrechts ist die Nutzung des fips-Angebots, insbesondere die Buchung von Fahrten, nicht mehr möglich.

§ 16 Änderung AGB

(1) Die rnv ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen sowie aufgrund der Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendig ist.

(2) Über eine Änderung wird der Nutzer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber der rnv in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UNCITRAL/CISG). Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der rnv (Mannheim) vereinbart.

(2) Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die

Vertragsparteien werden die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung ausfüllen, mit denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

Datenschutz

Die rnv verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze. Die Datenschutzerklärung zu fips finden Sie hier.

Pflichthinweis nach § 36 VSBG

Die rnv nimmt die Anliegen ihrer Kunden sehr ernst und bearbeitet diese sorgfältig im eigenen Haus. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG nimmt die rnv daher nicht teil. Sie ist hierzu im Übrigen auch nicht verpflichtet.

Stand: 31.10.2024