29.09.2025
rnv rüstet 55 Fahrausweisautomaten auf bargeldlose Zahlung um
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) setzt weiter auf die Digitalisierung ihrer vertrieblichen Verkaufssysteme: Ab Montag, 6. Oktober, beginnt die Umrüstung von insgesamt 55 Fahrausweisautomaten im Verkehrsgebiet der rnv auf reine Kartenzahlung. Damit wird an diesen Automaten künftig keine Barzahlung mehr möglich sein.
Die Umrüstung beginnt im Verkehrsgebiet Mannheim und Ludwigshafen sowie entlang der Strecke der Rhein-Haardtbahn (RHB). Voraussichtlich ab 2026 werden auch erste Automaten in Heidelberg auf die bargeldlose Zahlung umgestellt.
Umgerüstet werden Automaten an umsatzschwächeren Standorten, an denen der Bargeldverkauf besonders kosten- und wartungsintensiv ist. Die Automaten, an denen keine Zahlung mit Bargeld möglich ist, werden entsprechend gekennzeichnet. An vielen Haltestellen, an denen es zwei Automaten gibt, wird nur einer der vorhandenen Automaten umgerüstet, sodass Fahrgäste oftmals noch einen Automaten mit Bargeldfunktion in der unmittelbaren Nähe vorfinden.
Neben der zunehmenden Digitalisierung spielen auch wirtschaftliche Aspekte eine maßgebliche Rolle für die Umstellung der Ticket-Automaten: Die Möglichkeit der Barzahlung ist störanfälliger und verursacht einen höheren Wartungs- und damit letztendlich auch Kostenaufwand.
„Die bargeldlose Zahlung ist ein klarer Branchentrend“, erklärt Christian Volz, kaufmännischer Geschäftsführer der rnv. „Mit der Umrüstung reagieren wir auf veränderte Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden und schaffen gleichzeitig eine effizientere und zuverlässigere Verkaufsstruktur.“
Trotz der Umstellung bleibt der Ticketkauf weiterhin flexibel: Fahrgäste können ihre Tickets darüber hinaus vor Ort in den Mobilitätszentralen in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen, in den Verkaufsstellen sowie bargeldlos in den rnv-Bussen oder digital im rnv-Online-Shop und über die myVRN-App des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) erwerben. Vielfahrerinnen und -fahrern empfiehlt die rnv das Deutschlandticket über Abo-Online abzuschließen.