II.1.1.2 Logo – Positionierung

Positionierung des Logos

Das Logo steht zu Gunsten der Einheitlichkeit im Format immer links oben und nimmt dabei einen Mindestabstand (Schutzzone) nach oben und unten ein.

Auf Werbemitteln sowie auf der Eventausstattung kann das Logo, wenn die Platzierung links oben unvorteilhaft ist, an einer beliebigen Stelle platziert werden. Die Schutzzone ist einzuhalten.

Schutzzone
Die Größe der Schutzzone leitet sich aus der »r«-Höhe ab, beträgt 1 1/2 Einheiten und ergibt gleichzeitig ein Quadrat. Eine Auflistung von Maßen finden sich in Kapitel II.1.1.1

Sonderfall Hoheitszeichen
Diese Variante findet nur dann im werblichen Bereich und bei der Fahrgastinformation Anwendung, wenn das Logo mit weniger als 20 mm in der Breite genutzt wird. Darüber hinaus wird es bei der Infrastruktur, der Eventausstattung und Mitarbeiterkleidung auf Grund der besseren Erkennbarkeit verwendet.

Genauere Angaben hierzu finden sich in Kapitel I.1.2, Logovarianten.

Positionierung von Kooperationspartner-Logos

Soll in der Gestaltung die Zusammenarbeit mit Partnern kommuniziert werden, erfolgt die Platzierung deren Logos im Footer-Bereich.

Bei Vertriebsflyern und Produkten der Fahrgastinformation findet sich dort standardmäßig der Zusatz »Mitglied im VRN«. Dieser entfällt in den Anwendungen der internen Kommunikation.

Die Logos der Kooperationspartner werden ausgehend von der Schräge des Footer-Balkens nach links angeordnet. Auf ein ausgewogenes Größenverhältnis der Logos und die Mindestabstände, die sich aus der Schutzzone des rnv-Logos ergeben, ist zu achten.

Ist das Format in der Breite aufgebraucht und nicht alle Logos konnten in angemessener, gleichberechtigter Größe dargestellt werden, dürfen die Logos nicht beliebig verkleinert werden. In diesem Fall muss mit der Unternehmenskommunikation Rücksprache gehalten und nach einer anderen Lösung (z. B. anderes Format, andere Art der Darstellung) gesucht werden.

Ist die rnv nicht selbst Absender der Botschaft und ordnet sich dem Corporate Design eines Kooperationspartners unter, ist es umso wichtiger, dass hierbei auf die Einhaltung der Schutzzone und Mindestgröße des Logos geachtet wird.

Alle nötigen Informationen hierzu finden sich in Kapitel I.1.