Job-Ticket Bund

Das "DeutschlandJobTicket" (DJT) für Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehende Arbeitgeber.

Das BADV hat mit der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) eine gesonderte Vereinbarung zum DJT abgeschlossen.

Das DJT berechtigt deutschlandweit zu beliebig vielen Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ausgenommen sind touristische und historische Verkehre.

Die Mitnahmemöglichkeiten sind jedoch auf Kinder unter 6 Jahren beschränkt. Beim DJT ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht eingeschlossen. Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist ebenfalls nicht im DJT enthalten.

Fragen und Antworten rund um das "DeutschlandJobTicket" finden Sie hier.