Job-Ticket BW
Das Job-Ticket für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg
Die Verkehrsverbünde und das Land Baden-Württemberg haben eine Kooperationsvereinbarung für ein Job-Ticket BW für Landesbedienstete. Die rnv ist als federführendes Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar für die Betreuung des Job-Ticket BW zuständig. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 25 Euro pro Person und Monat.
Fragen und Antworten rund um das Job-Ticket BW finden Sie hier:
- Wie bestelle ich das Job-Ticket BW?
Das Job-Ticket BW im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kann nur über die Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg https://lbv.landbw.de/kundenportal/ im Online-Verfahren bestellt werden.
- Was kostet das Job-Ticket BW?
Das Job-Ticket BW kostet im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) 101,50 Euro (Tarifstand 01.01.2023). Der Zuschuss zum Job-Ticket BW über monatlich 25 Euro wird mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt.
Das Job-Ticket BW kann nur im monatlichen Abonnement mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bestellt werden. Die jährliche Zahlung sowie die Barzahlung des Abonnementpreises sind nicht möglich.
- Wo gilt das Job-Ticket BW?
Das Job-Ticket gilt im gesamten Gebiet des VRN, allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (bei der DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien.
- Gibt es eine Mitnahmeregelung?
Mit dem Job-Ticket BW dürfen werktags ab 19 Uhr oder am Wochenende rund um die Uhr bis zu 4 weitere Personen mitgenommen werden.
- Wann wird der Abo-Betrag von meinem Konto abgebucht?
Der Abo-Betrag in Höhe von 101,50 Euro (Tarifstand 01.01.2023) wird immer am ersten Werktag des aktuellen Monats abgebucht. Individuelle Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden.
- Was passiert, wenn ich bereits eine VRN-Jahreskarte bei der rnv besitze?
Die VRN-Jahreskarte wird von der rnv wegen Abowechsel automatisch gekündigt. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
- Was passiert, wenn ich bereits eine VRN-Jahreskarte bei einem anderen Verkehrsunternehmen besitze (z.B. DB)?
In diesem Fall müssen Sie selbst bei dem Verkehrsunternehmen kündigen mit dem Nachweis, ab xx.xx.xxxx in das Job-Ticket BW zu wechseln.
- Kann ich das Job-Ticket BW vorübergehend „stilllegen“ (z.B. im Sommer)?
Eine vorübergehende „Stilllegung“ des Tickets ist nicht möglich.
- Wie sind die Kündigungsfristen für mein Job-Ticket BW?
Das Job-Ticket BW kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
- Kann ich das Job-Ticket BW vor Ablauf von 12 Monaten kündigen?
Das Job-Ticket BW ist eine Jahreskarte. Wird von Beschäftigten, die nicht aus dem Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg ausscheiden, das Job-Ticket vor Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Jedermann der Preisstufe 5 maximal bis zur Höhe des 12-fachen Abonnementpreises des Job-Tickets nacherhoben. Nach Ablauf der 12 Monate kann das Job-Ticket jeweils zum Monatsletzten ohne Nachberechnung gekündigt werden.
Hatten Sie vor der Nutzung des Job-Ticket BW ohne Unterbrechung ein anderes Abo bei der rnv GmbH, so wird diese Laufzeit mit berücksichtigt.
- Ich bin umgezogen (außerhalb des VRN-Gebiets) und möchte das Job-Ticket BW kündigen.
Bei einem Wohnortwechsel außerhalb des VRN-Gebiets fällt bei einer vorzeitigen Kündigung keine Nachberechnung an (Nachweis erforderlich).
- Ich wurde an eine andere Dienststelle versetzt und möchte das Job-Ticket BW kündigen.
Bei einer Versetzung fällt bei einer vorzeitigen Kündigung keine Nachberechnung an.
- Darf ich mein Rad mitnehmen?
Dies hängt von den „Besonderen Beförderungsbestimmungen zur Fahrradmitnahme“ der einzelnen Verkehrsunternehmen ab. Im Verkehrsgebiet der rnv ist eine Fahrradmitnahme montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig möglich, sofern in dem Fahrzeug Kapazitäten vorhanden sind.
- Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema Job-Ticket BW?
Auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.
