Fahrplanauskunft

mit Fernverkehr

Aushangfahrpläne

Neuer Service: Hier stehen Ihnen die Aushangfahrpläne der RNV in pdf-Format zur Verfügung.

Baumaßnahmen

Bergstraße: 
Zweigleisiger Ausbau der Linie 5 mehr
Heidelberg:
Umbau Rohrbacher Straße mehr
Ziegelhäuser Landstraße mehr
Umbau Bahnhof Edingen mehr
Mannheim:
Stadtbahn Mannheim Nord mehr
Brückenerneuerung Waldstraße mehr

Service und Sicherheit 

Unsere wichtigsten Service- und Sicherheitseinrichtungen


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Soziales Engagement

Die RNV kooperiert seit Juni mit der „Aktion zusammen wachsen".





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Handy-Ticketing

Der schnelle Weg zum Fahrschein - gültig im gesamten VRN-Gebiet


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RNV Extra

RNV-Digitalfunknetz: Starker Partner für Ihre Funkkommunikation mehr

Sie suchen Referenten zum Thema ÖPNV? Wir helfen Ihnen gerne. mehr  



Salonwagen

Feiern im historischen Salonwagen


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Fahrzeugwerbung

Blickfang - sehen und gesehen werden! Wir werben für SIE!


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Unterwegs mit Tieren/Gepäck

Bei der Beförderung von Tieren müssen deren Besitzer einige Regeln beachten.

  •    So müssen Fahrgäste ihre Tiere so unterbringen und beaufsichtigen,
       dass die Sicherheit und Ordnung unseres Betriebs nicht gefährdet werden kann.
  •    Andere Fahrgäste dürfen durch die Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden.
  •    Insbesondere Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
  •    Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  •    Tiere werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
  •    Kleine Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
  •    Für Hunde ist der Fahrpreis für Kinder (Einzelfahrschein oder Mehrfahrtenkarten) 
       zu bezahlen.
  •    Bei Fahrausweisen mit Mitnahmeregelung (Monatskarte, Jahreskarte, 
       Job-Ticket, Ticket 24 Plus) ist zu den jeweils angegebenen Zeiten die Mitnahme eines
       Hundes ohne zusätzlichen Fahrschein möglich
  •    Blindenführhunde, die eine sehbehinderte Person begleiten, sind zur Beförderung 
       stets zugelassen und werden unentgeltlich befördert.

Mitnahme von Behindertenbegleithunden



Unterwegs mit Gepäck

Die Fahrgäste der RNV sind gebeten, in den Fahrzeugen nur leicht tragbares Handgepäck mit sich zu führen. Sperrige Gegenstände oder gefährliche Stoffe werden nicht befördert.

Auch dürfen andere Fahrgäste durch den Transport des Gepäcks nicht gefährdet oder belästigt werden. Bei Schäden haftet der Fahrgast selbst.

 Detaillierte Informationen zu den VRN Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen erhalten Sie auf der Homepage des VRN.