Namenswettbewerb für neues Eventfahrzeug
Wir veranstalten einen Namenswettbewerb für unser neues Eventfahrzeug. Gesucht wird ein einprägsamer Name, der sich harmonisch in die Reihe unserer bisherigen Eventbahnen – „Salonwagen“ und „Sixty“ – einfügt. Mitmachen lohnt sich: Die Gewinnerin oder der Gewinner darf sich auf eine exklusive Sonderfahrt mit dem neuen Fahrzeug freuen.
Damit der Wettbewerb fair und transparent abläuft, gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Sie regeln unter anderem, wer teilnehmen darf, wie die Namensvorschläge eingereicht werden können und wie die Auswahl des Gewinnernamens erfolgt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
1. Wettbewerb und Veranstalter
1.1 Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), Möhlstr. 27, 68165 Mannheim.
1.2 Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Wettbewerbsvereine sowie automatisierte Wettbewerbsdienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht erlaubt und führt zum Ausschluss der teilnehmenden Person.
3. Teilnahme
3.1 Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist ausschließlich in dem Zeitraum von 23.10.2025, 14 Uhr, bis 30.11.2025, 23.59 Uhr, möglich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich.
3.2 Die Teilnahme am Wettbewerb ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung der rnv abhängig und erhöht auch nicht die Gewinnchancen.
4. Durchführung und Abwicklung
4.1 Um teilzunehmen, ist eine E-Mail an eventfahrzeuge(at)rnv-online.de zu schicken, die den Namensvorschlag enthält. Postalische Zusendungen werden nicht berücksichtigt.
4.2 Der Name soll möglichst einmalig, klar, einprägsam sein sowie in den Duktus der bereits vorhandenen Eventbahnen Salonwagen und Sixty passen. Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Namenvorschläge sowie rassistische, diskriminierende, verunglimpfende oder unangemessene Inhalte sind unzulässig und werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
4.3 Gewinn
Die gewinnende Person erhält eine vierstündige Fahrt mit dem neuen rnv-Eventfahrzeug „RHB1020“ an einem Tag ihrer Wahl (je nach Verfügbarkeit) mit bis zu 75 Personen. Verpflegung während der Fahrt ist nicht enthalten. Fahrtroute und -ablauf werden von der rnv festgelegt.
4.4 Die gewinnende Person wird am 01.12.2025 durch eine Jury ausgewählt und anschließend per E-Mail in der Kalenderwoche 49 über den Gewinn informiert. Die Jury besteht aus Fachexpertinnen und Fachexperten der rnv.
Die Entscheidung der Jury wird in einer nicht öffentlichen Sitzung getroffen. Sie ist endgültig und nicht anfechtbar. Die Jury kann auf die Zuerkennung von Preisen verzichten.
Wurde der Gewinnervorschlag mehrfach eingereicht, entscheidet das Los.
4.5 Den Gewinn muss die gewinnende Person bis zwei Monate nach Erhalt der Information per E-Mail an eventfahrzeuge(at)rnv-online.de bestätigen und Name sowie Anschrift zum Versand mitteilen. Erfolgt keine form- und fristgerechte Bestätigung, wählt die Jury die nachrückende gewinnende Person.
4.6 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die rnv das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
5. Namensrechte
Mit der Einsendung eines Namensvorschlags überträgt die einsendende Person sämtliche Namensrechte zur Nutzung für die Eventbahn unentgeltlich an die rnv. Die einsendende Person versichert, dass sie den eingesendeten Namen nicht hat markenrechtlich schützen lassen und das auch nicht tun wird.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die rnv das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.
6.2 Weiterhin behält sich die rnv das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
7. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs
Die Veranstalterin ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die rnv unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs der rnv liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs.
8. Datenschutz
8.1 Die nicht von der Jury ausgewählten Beiträge werden 4 Wochen nach Inanspruchnahme des Gewinns von der Veranstalterin gelöscht.
8.2 Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise der Veranstalterin für die Durchführung von Wettbewerben, abzurufen unter https://www.rnv-online.de/datenschutz/.
9. Haftung der Veranstalterin
Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
9.1 Die Veranstalterin haftet unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für die Veranstalterin in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
9.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung die Veranstalterin gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin oder deren Mitarbeitende.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für Mitarbeitende der rnv kann es bei einem Gewinn im Einzelfall zu einem geldwerten Vorteil kommen. Die sich hieraus ergebende Steuer- und Sozialversicherungspflicht ist durch sie zu tragen.
10.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
10.4 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.