Unterwegs mit Tieren/Gepäck
Bei der Beförderung von Tieren müssen deren Besitzer einige Regeln beachten.
- So müssen Fahrgäste ihre Tiere so unterbringen und beaufsichtigen,
dass die Sicherheit und Ordnung unseres Betriebs nicht gefährdet werden kann. - Andere Fahrgäste dürfen durch die Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden.
- Insbesondere Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
- Tiere werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
- Kleine Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
- Für Hunde ist der Fahrpreis für Kinder (Einzelfahrschein oder Mehrfahrtenkarten)
zu bezahlen. - Bei Fahrausweisen mit Mitnahmeregelung (Monatskarte, Jahreskarte,
Job-Ticket, Ticket 24 Plus) ist zu den jeweils angegebenen Zeiten die Mitnahme eines
Hundes ohne zusätzlichen Fahrschein möglich - Blindenführhunde, die eine sehbehinderte Person begleiten, sind zur Beförderung
stets zugelassen und werden unentgeltlich befördert.
Mitnahme von Behindertenbegleithunden
Unterwegs mit Gepäck
Die Fahrgäste der RNV sind gebeten, in den Fahrzeugen nur leicht tragbares Handgepäck mit sich zu führen. Sperrige Gegenstände oder gefährliche Stoffe werden nicht befördert.
Auch dürfen andere Fahrgäste durch den Transport des Gepäcks nicht gefährdet oder belästigt werden. Bei Schäden haftet der Fahrgast selbst.
Detaillierte Informationen zu den VRN Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen erhalten Sie auf der Homepage des VRN.